Ablauf

Möchten Sie einen Termin für ein erstes Gespräch vereinbaren ("psychotherapeutische Sprechstunde"), können Sie sich als mindestens 14-jähriger Jugendlicher, Heranwachsender oder Erwachsener gerne innerhalb meiner unten angegebenen Telefonzeiten an mich wenden. Sollten Sie mich nicht direkt persönlich erreichen, hinterlassen Sie mir bitte auf dem Anrufbeantworter, der Mobilbox oder per email Ihre Kontaktdaten. Ich rufe Sie dann zeitnah zurück.

Die psychotherapeutische Sprechstunde und nachfolgende probatorische Gespräche dienen einem ersten persönlichen Kennenlernen. Sie bilden auch den Rahmen, um die Problematik ausführlich zu besprechen, Anliegen, Wünsche und Ziele zu klären und das mögliche weitere Vorgehen zu planen. Gemeinsam wird geprüft, ob eine Behandlungsindikation vorliegt, d.h. ob aufgrund der geschilderten Symptomatik eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll erscheint. Sie haben dann die Möglichkeit, aufgrund der Eindrücke aus den Gesprächen zu entscheiden, ob Sie eine Therapie beginnen wollen.

Wenn eine weitere Zusammenarbeit vereinbart wird, finden die Sitzungen in der Regel einmal in der Woche oder 14tägig statt und dauern jeweils etwa 50 Minuten.


Kosten

Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie

Die Kosten für eine Therapie werden von den gesetzlichen Krankenkassen bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres vollständig übernommen. Dies gilt in der Regel auch für die privaten Krankenversicherungen.

Erwachsenenpsychotherapie:

Das therapeutische Angebot für Erwachsene richtet sich an privat Versicherte oder Selbstzahler. Die meisten privaten Krankenversicherungen sowie die Beihilfe erstatten die Kosten für die Therapie. Im Einzelfall hängt die Kostenerstattung von dem Versicherungsvertrag ab. Bitte setzten Sie sich mit ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle in Verbindung, um die Antragsformulare anzufordern und die Bedingungen für die Kostenerstattung zu klären. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).